Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ADTV Tanzschule Prestige

Stand: 21.05.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und Probestunden

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Mitgliedschaften, Abonnements und Tanzkurse, die über die Website der ADTV Tanzschule Prestige oder vor Ort abgeschlossen werden.

  2. Minderjährige: Bei minderjährigen Teilnehmern kommt der Vertrag nur mit der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zustande. Der Erziehungsberechtigte wird damit automatisch Vertragspartner und Haftender für die Mitgliedsbeiträge.

  3. Probestunden: Die Anmeldung zu einer kostenlosen oder vergünstigten Probestunde ist unverbindlich. Pro Person und Kursstufe/Tanzstil ist die Teilnahme an einer Probestunde jedoch nur einmalig gestattet. Ein „Dauerschnuppern“ ohne festen Vertragsschluss ist ausgeschlossen.

  4. Der Vertrag kommt im Online-Bestellverfahren zustande. Durch das Anklicken des kostenpflichtigen Bestellbuttons (z. B. „Kostenpflichtig buchen“ / „Abonnieren“) und die vorherige Bestätigung, diese AGB und die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der darauffolgenden Bestätigung per E-Mail durch die Tanzschule zustande.

§ 2 Vertragslaufzeit, Kündigung und Mehrfachkarten

  1. Abonnements (Flex-Mitgliedschaften): Die Abonnements haben keine Mindestvertragslaufzeit. Sie werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können jederzeit mit einer Frist von einem Monat (30 Tage) gekündigt werden.

  2. Befristete Tanzkurse / Workshops: Handelt es sich um ein online gebuchtes, zeitlich begrenztes Kursangebot (z. B. ein Kurs mit einer festen Anzahl an Terminen), endet der Vertrag automatisch mit der letzten Unterrichtseinheit des gebuchten Kurses. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

  3. Bei einer Preiserhöhung durch die Tanzschule steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf des nachfolgenden Monats nach Ankündigung der Erhöhung zu.

  4. Die Kündigung von Abonnements kann direkt online über den auf der Website bereitgestellten Kündigungsbutton (https://tanzschule-prestige.de/index.php/tanzschule-prestige/vertrag-kuendigen) erfolgen oder in Textform (z. B. per E-Mail) eingereicht werden.

  5. Mehrfachkarten (10er- / 20er-Karten): Online oder vor Ort erworbene Mehrfachkarten sind personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Sie sind ab dem Kaufdatum für die gesetzliche Frist von 3 Jahren (gerechnet ab dem 31. Dezember des Kaufjahres) gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Guthaben. Eine Barauszahlung von Restguthaben ist ausgeschlossen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet zur Zahlung der für das gewählte Online-Angebot ausgewiesenen Gebühren.

  2. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos im sicheren SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Der Einzug erfolgt wiederkehrend jeweils am 2. Werktag des Kalendermonats.

  3. Schlägt der Lastschrifteinzug aus Gründen fehl, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. mangelnde Deckung oder falsche Kontoangaben), werden die der Tanzschule von der Bank tatsächlich in Rechnung gestellten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 5,00 Euro fällig. Der offene Betrag wird inklusive dieser Gebühren erneut eingezogen.

§ 4 Tanzschulbetrieb und Ferien

  1. Die Mitgliedschaft berechtigt den Kunden zur Teilnahme am Tanzunterricht im Rahmen des online gebuchten Tarifs. Je nach gewähltem Abonnement schließt dies auch die mehrfache Teilnahme pro Woche ein.

  2. In den offiziellen Tanzschulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein regulärer Unterricht statt. Die ADTV Tanzschule Prestige verpflichtet sich jedoch, an mindestens 40 Wochen pro Kalenderjahr Tanzunterricht anzubieten.

  3. Der aktuelle Ferien- und Veranstaltungskalender ist jederzeit online unter www.tanzschule-prestige.de einsehbar.

§ 5 Verhaltensregeln und Raumnutzung

  1. Schuhordnung: Zum Schutz des Tanzbodens und aus hygienischen Gründen dürfen die Tanzsäle nur mit sauberen und trockenen Schuhen betreten werden. Sind die Schuhe – insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten – durch Regen, Schlamm, Schnee oder salzhaltiges Streugut nass oder verschmutzt, müssen sie vor dem Betreten der Säle gegen saubere Schuhe ausgetauscht werden. Schuhe mit Metallabsätzen (z. B. Pfennigabsätze ohne Schutz) oder stark abfärbenden Gummisohlen sind in den Sälen nicht gestattet. Bei einer Beschädigung des Bodens haftet der Verursacher für die Reparaturkosten.

  2. Filmen und Fotografieren: Das Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden von Tonaufnahmen während des Unterrichts ist grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch und nach Absprache mit dem Tanzlehrer gestattet. Aus Datenschutzgründen (Recht am eigenen Bild) ist es strikt untersagt, andere Kursteilnehmer ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren, insbesondere wenn diese Aufnahmen auf Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, TikTok) veröffentlicht werden sollen.

  3. Suchtmittelverbot: In allen Räumen der Tanzschule gilt ein absolutes Rauchverbot. Das Mitbringen und der Konsum von illegalen Substanzen oder stark alkoholisierten Zuständen führt zum sofortigen Verweis aus den Räumlichkeiten.

§ 6 Aufsichtspflicht bei Kinder- und Jugendkursen

  1. Bei Kursen für Kinder und Jugendliche (z. B. Hip Hop, Kindertanz) beginnt die Aufsichtspflicht der Tanzschule erst mit dem Betreten des Tanzsaals durch den Lehrer bei Unterrichtsbeginn und sie endet pünktlich mit dem Ende der Unterrichtsstunde im Saal.

  2. Für den Weg zur Tanzschule, den Aufenthalt im Foyer, den Sanitärräumen oder das Warten vor und nach dem Unterricht sind ausschließlich die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Die Tanzschule übernimmt außerhalb der reinen Saal-Unterrichtszeit keine Aufsichtspflicht.

§ 7 Haftung und Verletzungsgefahr

  1. Die Haftung der Tanzschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  2. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden (Verletzungsgefahr während des Unterrichts oder Aufenthalts), für Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die das Wesen des Vertrags ausmachen) sowie für den Ersatz von Verzugsschäden. In diesen Fällen haftet die Tanzschule für jeden Grad des Verschuldens.

  3. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder ihrer Mitarbeiter zurückzuführen.

§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Alle im Unterricht der ADTV Tanzschule Prestige vermittelten Schritte, Figuren, Choreographien sowie die Methodik und Didaktik sind urheberrechtlich geschützt und stehen im allgemeinen Gebrauchsrecht bzw. geistigen Eigentum der Tanzschule.

  2. Mit der Online-Bestätigung erklärt der Kunde, dass alles Erlernte ausschließlich zum persönlichen und privaten Gebrauch bestimmt ist. Eine – ob entgeltliche oder unentgeltliche – Weitergabe an Dritte, die Nutzung für gewerbliche Zwecke (z. B. eigene Unterrichtstätigkeit), die Veröffentlichung in Medien oder die Vorführung in offiziellen Shows ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Tanzschule untersagt.

§ 9 Datenschutz und Schlussbestimmungen

  1. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zu organisatorischen und vertraglichen Zwecken im Datenverarbeitungsprogramm der Tanzschule und streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details hierzu regelt die separate Datenschutzerklärung, die beim Buchungsvorgang ebenfalls bestätigt werden muss.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 


 

Archiv für Bestandskunden Du hast deinen Vertrag vor dem 21.05.2026 abgeschlossen? Für dich gelten weiterhin die damaligen Bedingungen. Hier findest du die alten AGB (Gültig bis 20.05.2026) als PDF-Download.

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Wir sind Mitglied im Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverband e.V. Die meisten Menschen in Deutschland lernen Tanzen in einer der rund 850 ADTV-Tanzschulen. Die dreijährige Ausbildung zum ADTV Tanzlehrer ist weltweit eine der umfangreichsten als auch anerkanntesten.

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